Allgemeine Geschäftsbedingungen für Scheungraber Immobilien & Finanzierungen
I. Maklergebühr/ Höhe der Provision
Bestandteile des Maklervertrages und Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen Scheungraber Immobilien & Finanzierungen und dem Interessenten sind diese AGB`s, die hiermit vom
Maklerkunden anerkannt werden. Mit der Übergabe unseres Angebotes erfüllt die Firma Scheungraber Immobilien & Finanzierungen ihre Nachweispflicht. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum
Abschluss eines Kaufvertrages, ist von den Vertragspartnern soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der derzeit geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag nach Auftragsbeendigung aufgrund unserer Maklertätigkeit abgeschlossen wird. Die Provision wird mit dem Abschluss des
Kaufvertrages fällig und errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, also dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen, übernommener Verbindlichkeiten, ersparter
Aufwendungen oder sonstiger Vorteile, die dem Verkäufer oder Dritten zugute kommen, auch wenn diese im Kaufvertrag nur latent, als Verrechnungsposition oder lediglich wirtschaftlich berücksichtigt
worden sind (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, mietfreie Zeiten, Einrichtungsablöse etc.,). Kommt es gemäß unserer Beauftragung augrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet-oder
Pachtvertrages für Wohnungen, Häuser und Grundstücke, beträgt unsere Provision, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten ist die
Provision verhandelbar und es ist die Bruttomiete inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich.
Als Abschluss eines provisionsbegründenden Hauptvertrages gelten neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über das zum Verkauf nachgewiesene oder vermittelte Objekt auch ein Vertrag über
die Verpflichtung zur Übertragung eines realen oder ideellen Anteils am Objekt und/oder zur Einräumung und/oder Übertragung von Erbbaurechten und/oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten oder
Dauernutzungsrechten (asset deal) sowie auch der Abschluss eines Vertrages über die Einräumung und/oder Übertragung eines oder mehrerer Anteile an der Gesellschaft, die das Objekt unmittelbar oder
mittelbar hält (share deal) sowie jeder sonstige Hauptvertrag, der die beabsichtige Veräußerung des Verkaufsobjekts in sonstiger Weise wirtschaftlich umsetzt.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einer anderen Person als im Maklervertrag vorgesehen zustande kommt, wenn hierdurch das vom Auftraggeber gewünschte wirtschaftliche
Ergebnis erreicht wird, z.B. wenn dem Auftraggeber die Leistung des Maklers im Ergebnis zugutekommt oder wenn zwischen dem Vertragspartner des Hauptvertrages und dem Auftraggeber eine enge
wirtschaftliche Beziehung oder ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn eine Gemeinde oder etwaige Vorkaufsberechtigte ein Vorkaufsrecht zu einem Kaufvertrag ausüben, den Scheungraber Immobilien & Finanzierungen mit Käufer und Verkäufer geschlossen haben. Für die Gemeinde oder etwaige Vorkaufsberechtigte gelten die im bereits geschlossenen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen sowie die Zahlung der Maklerprovision entsprechend.
II. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot
Die von der Scheungraber Immobilien & Finanzierungen übersandten Informationen, Angebote, Exposé und Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
III. Angebote/ Haftungsausschluss
Sämtliche Angebote von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen erfolgen unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Alle Angaben über
unsere Objekte resultieren aus den Auskünften und Informationen der Verkäufer und Vermieter. Scheungraber Immobilien & Finanzierungen übernimmt für die inhaltliche Korrektheit und bzw. oder
Vollständigkeit dieser Informationen keinerlei Haftung, außer es handelt sich um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Es obliegt dem Kunden, alle objektbezogenen Angaben auf
Korrektheit zu prüfen. Außerdem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft oder vermittelt werden.
IV. Provisionsanspruch und Fälligkeit
Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Kaufvertragsbedingungen von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen. Im Falle des Ankaufs oder der Anmietung geschieht die
Bekanntgabe bzw. der Nachweis der Adresse des angebotenen Objektes und oder des Anbieters unter deutlichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen. Der
Provisionsanspruch von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen besteht dann, wenn aufgrund der Bekanntgabe bzw. des Nachweises und oder der Vermittlung von Scheungraber Immobilien &
Finanzierungen ein Maklervertrag bezüglich des besagten angebotenen Objektes zustande gekommen ist. In diesem Fall ist eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ausreichend. Der Provisionsanspruch
besteht weiterhin, auch wenn der Maklervertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des von Scheungraber Immobilien &
Finanzierungen nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. In diesem Fall muss das tatsächlich zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch sein oder in
seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht folglich vornehmlich bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen
statt Objekten und vice versa, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages oder bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Nach
Erteilung der Rechnung ist die Provision zu zahlen. Während des Abschlusses des Maklervertrages hat Scheungraber Immobilien & Finanzierungen das Recht auf Anwesenheit. Für den Fall der
Abwesenheit von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen während des Abschlusses des Maklervertrages, hat der Kunde Scheungraber Immobilien & Finanzierungen unverzüglich über die wesentlichen
Inhalte des Vertrages sowie über die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu informieren.
V. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei unmittelbaren Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem potentiellen Vertragspartner auf die Tätigkeit des Maklers Bezug zu nehmen und den Makler über den
Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler das Datum und den Ort des Abschlusses des Hauptvertrages rechtzeitig schriftlich
mitzuteilen und dem Makler eine Kopie des Hauptvertrags zu übersenden. Sollte dem Makler durch das schuldhafte Unterlassen, die Informationen rechtzeitig mitzuteilen, ein Schaden entstehen oder
sollte der Makler den Provisionsanspruch erst verspätet geltend machen können, ist der Makler zum Schadensersatz berechtigt. Der Makler ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu
sein.
VI. Doppeltätigkeit
Scheungraber Immobilien & Finanzierungen hat das Recht, auch für die jeweils andere Vertragspartei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
VII. Vorkenntnis
Weist der Makler eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach, die dem Auftraggeber bereits bekannt ist (Vorkenntnis), ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis des Maklers unverzüglich
nach Erhalt schriftlich oder in Textform zurückzuweisen. Sollte dem Makler durch den schuldhaften Verstoß gegen diese Pflicht ein Schaden entstehen, so ist der Auftraggeber dem Makler gegenüber zum
Schadensersatz verpflichtet.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame Regelung zu
ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
X. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scheungraber Immobilien & Finanzierungen, Puchberger Ring 6, 94544 Hofkirchen, Tel.: 08545/434, Handy: 0170/4811639, Faxnummer: 08545/8265; Email:
sonja@scheungraber-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür die verlinkte Vorlage des Widerrufsfomulars (bitte klicken) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Hier gelangen Sie zur
Online-Streitbeteiligungsplattform der Europäischen Union. http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Für den Fall, dass auf das Verlangen des Maklerkunden hin, die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt das Widerrufsrecht des Maklerkunden, wenn Scheungraber Immobilien & Finanzierungen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Maklerkunde seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch die Firma Scheungraber Immobilien & Finanzierungen verliert.
Folgen des Widerrufs
Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht. Wenn zum Zeitpunkt des Zugangs Ihres Widerrufs die von uns geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht wurde, ist also die vereinbarte Provision in voller Höhe geschuldet.
XI. Informationspflicht nach VSBG
Scheungraber Immobilien & Finanzierungen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Scheungraber Immobilien & Finanzierungen und einem
Kunden/Interessenten ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes durchzuführen.
Stand 02.03.2023