Vertrauen das sich auszahlt!
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Scheungraber Immobilien & Finanzierungen

 
      


I. Maklergebühr/ Höhe der Provision


Bestandteile des Maklervertrages und Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen Scheungraber Immobilien & Finanzierungen und dem Interessenten sind diese AGB`s, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Mit der Übergabe unseres Angebotes erfüllt die Firma Scheungraber Immobilien & Finanzierungen ihre Nachweispflicht. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Kaufvertrages, ist vom Vertragspartner soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der derzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag nach Auftragsbeendigung aufgrund unserer Maklertätigkeit abgeschlossen wird. Die Provision wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages fällig und errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, also dem im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen, übernommener Verbindlichkeiten, ersparter Aufwendungen oder sonstiger Vorteile, die dem Verkäufer oder Dritten zugute kommen, auch wenn diese im Kaufvertrag nur latent, als Verrechnungsposition oder lediglich wirtschaftlich berücksichtigt worden sind (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, mietfreie Zeiten, Einrichtungsablöse etc.,). Kommt es gemäß unserer Beauftragung augrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet-oder Pachtvertrages, beträgt unsere Provision, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeobjekten ist die Bruttomiete inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer maßgeblich.


Als Abschluss eines provisionsbegründenden Hauptvertrages gelten neben dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages über das zum Verkauf nachgewiesene oder vermittelte Objekt auch ein Vertrag über die Verpflichtung zur Übertragung eines realen oder ideellen Anteils am Objekt und/oder zur Einräumung und/oder Übertragung von Erbbaurechten und/oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten oder Dauernutzungsrechten (asset deal) sowie auch der Abschluss eines Vertrages über die Einräumung und/oder Übertragung eines oder mehrerer Anteile an der Gesellschaft, die das Objekt unmittelbar oder mittelbar hält (share deal) sowie jeder sonstige Hauptvertrag, der die beabsichtige Veräußerung des Verkaufsobjekts in sonstiger Weise wirtschaftlich umsetzt.


Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag mit einer anderen Person als im Maklervertrag vorgesehen zustande kommt, wenn hierdurch das vom Auftraggeber gewünschte wirtschaftliche Ergebnis erreicht wird, z.B. wenn dem Auftraggeber die Leistung des Maklers im Ergebnis zugutekommt oder wenn zwischen dem Vertragspartner des Hauptvertrages und dem Auftraggeber eine enge wirtschaftliche Beziehung oder ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.


II. Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot


Die von der Scheungraber Immobilien & Finanzierungen übersandten Informationen, Angebote, Exposé und Inhalt, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.


III. Angebote/ Haftungsausschluss


Sämtliche Angebote von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen erfolgen unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Alle Angaben über unsere Objekte resultieren aus den Auskünften und Informationen der Verkäufer und Vermieter. Scheungraber Immobilien & Finanzierungen übernimmt für die inhaltliche Korrektheit und bzw. oder Vollständigkeit dieser Informationen keinerlei Haftung, außer es handelt sich um ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Es obliegt dem Kunden, alle objektbezogenen Angaben auf Korrektheit zu prüfen. Außerdem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft oder vermittelt werden.


IV. Provisionsanspruch und Fälligkeit


Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Kaufvertragsbedingungen von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen. Im Falle des Ankaufs oder der Anmietung geschieht die Bekanntgabe bzw. der Nachweis der Adresse des angebotenen Objektes und oder des Anbieters unter deutlichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen. Der Provisionsanspruch von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen besteht dann, wenn aufgrund der Bekanntgabe bzw. des Nachweises und oder der Vermittlung von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen ein Maklervertrag bezüglich des besagten angebotenen Objektes zustande gekommen ist. In diesem Fall ist eine Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ausreichend. Der Provisionsanspruch besteht weiterhin, auch wenn der Maklervertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird oder über ein anderes Objekt des von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. In diesem Fall muss das tatsächlich zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch sein oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweichen. Der Provisionsanspruch entsteht folglich vornehmlich bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und vice versa, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrages oder bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Nach Erteilung der Rechnung ist die Provision zu zahlen. Während des Abschlusses des Maklervertrages hat Scheungraber Immobilien & Finanzierungen das Recht auf Anwesenheit. Für den Fall der Abwesenheit von Scheungraber Immobilien & Finanzierungen während des Abschlusses des Maklervertrages, hat der Kunde Scheungraber Immobilien & Finanzierungen unverzüglich über die wesentlichen Inhalte des Vertrages sowie über die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu informieren.


V. Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei unmittelbaren Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und dem potentiellen Vertragspartner auf die Tätigkeit des Maklers Bezug zu nehmen und den Makler über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Weiter ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler das Datum und den Ort des Abschlusses des Hauptvertrages rechtzeitig schriftlich mitzuteilen und dem Makler eine Kopie des Hauptvertrags zu übersenden. Sollte dem Makler durch das schuldhafte Unterlassen, die Informationen rechtzeitig mitzuteilen, ein Schaden entstehen oder sollte der Makler den Provisionsanspruch erst verspätet geltend machen können, ist der Makler zum Schadensersatz berechtigt. Der Makler ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein.


VI. Doppeltätigkeit


Scheungraber Immobilien & Finanzierungen hat das Recht, auch für die jeweils andere Vertragspartei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.


VII. Vorkenntnis


Weist der Makler eine Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nach, die dem Auftraggeber bereits bekannt ist (Vorkenntnis), ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis des Maklers unverzüglich nach Erhalt schriftlich oder in Textform zurückzuweisen. Sollte dem Makler durch den schuldhaften Verstoß gegen diese Pflicht ein Schaden entstehen, so ist der Auftraggeber dem Makler gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

 

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Passau.


IX. Salvatorische Klausel


Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.


X. Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scheungraber Immobilien & Finanzierungen, Puchberger Ring 6, 94544 Hofkirchen, Tel.: 08545/434, Handy: 0170/4811639, Faxnummer: 08545/8265; Email: sonja@scheungraber-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür die verlinkte Vorlage des Widerrufsfomulars (bitte klicken) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Hier gelangen Sie zur Online-Streitbeteiligungsplattform der Europäischen Union. http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Für den Fall, dass auf das Verlangen des Maklerkunden hin, die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt das Widerrufsrecht des Maklerkunden, wenn Scheungraber Immobilien & Finanzierungen die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Maklerkunde seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch die Firma Scheungraber Immobilien & Finanzierungen verliert.


Folgen des Widerrufs


Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn zum Zeitpunkt des Zugangs Ihres Widerrufs die von uns geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht wurde, ist also die vereinbarte Provision in voller Höhe geschuldet.


XI. Informationspflicht nach VSBG


Scheungraber Immobilien & Finanzierungen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen Scheungraber Immobilien & Finanzierungen und einem Kunden/Interessenten ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes durchzuführen.

 

Stand 02.03.2023

 

 

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